Mandantenbrief November 2022

Themen im Überblick:

Mandantenbrief

• Auch bei Zuzahlungen an Arbeitgeber: Für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens
kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten
• Kosten für das Projektcontrolling als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
• Noch ein interessanter Beschluss des Bundesfinanzhofs
• Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos
des Steuerpflichtigen
• Kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers
und dessen Ehefrau
• Stromspeicher ist keine wesentliche Kompetente einer Photovoltaik-Anlage
• Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer
• Mit Nießbrauchsrecht fürs Wertpapierdepot Steuern sparen
• Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch Beamte der Steuerfahndung rechtswidrig
• Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023
• Drittes Entlastungspaket – Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 € steuerfrei
• Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023
• Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt – Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
• Termine Steuern/Sozialversicherung

Mandanteninformation

• Jahressteuergesetz 2022: Das Wichtigste aus dem Entwurf der Bundesregierung
• Regierungsentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz
• Energetische Gebäudesanierung: Kosten für den Energieberater sind nicht zu verteilen
• Rückabwicklung eines Darlehensvertrages: Wie ist der Nutzungsersatz zu behandeln?
• Kostendeckelung bei Leasing-Pkw: Steuermodell endgültig verworfen
• Einnahmenüberschussrechnung: Umsatzsteuer ist kein durchlaufender Posten
• Erschütterung des für eine private Pkw-Nutzung sprechenden Anscheinsbeweises
• Belastung des Verrechnungskontos: Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
• Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen zur Steuerfreiheit für den „Corona-Pflegebonus“
• Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2022 verlängert
• Prämien zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 € steuerfrei
• Verzugszinsen
• Steuern und Beiträge Sozialversicherung