Mandantenbrief Juni 2024

Bereitgestellt am 12. Juni 2024

Mandantenbrief Juni 2024

Unter Download-Informationen haben wir Ihnen den Mandantenbrief und die Mandanteninfo für
Juni 2024 bereitgestellt.

Themen im Überblick:

Mandantenbrief

• Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge
• Pauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
• Gewinn aus marktüblicher Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung stellt keinen lohnsteuerbaren Arbeitslohn dar
• Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
• An Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale ist steuerbar
• Zahlungen aufgrund von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen umsatzsteuerbar
• Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils
• Kündigung eines Schwerbehinderten während der Probezeit
• Wann diskriminiert eine Formulierung in einer Stellenanzeige ältere Bewerber?
• Ungenehmigtsten Posten von Bildern vom Arbeitsplatz kann Kündigungsgrund sein
• Unfall beim Anhalten wegen Notdurftverrichtungen – Unterbrechung des versicherten Arbeitswegs
• Unentgeltlicher Probeausschank – Keine Biersteuer auf von Hobbybrauer hergestelltes Bier
• Mindestlohn in der Altenpflege steigt
• Renten steigen ab Juli erneut deutlich
• Verordnung zur technischen Umsetzung des Basisregisters für Unternehmen im Kabinett gebilligt
• Termine Steuern/Sozialversicherung

Mandanteninformation

• Jahressteuergesetz 2024: Referentenentwurf liegt vor
• Elterngeld: Neuregelung für Geburten ab 1.4.2024
• BAFA: Der neue Förderkompass 2024 ist da
• Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags löst keine Einkommensteuer aus
• Teileinkünfteverfahren: Nur im Antragsjahr müssen die Voraussetzungen vorliegen
• Steuerfreiheit: Beteiligungsschwelle von 10 % durch Blockerwerb erreichbar
• Keine verdeckte Gewinnausschüttung ohne Zuwendungswillen
• Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen
• Gelockerte Sichtweise bei falschem Steuerausweis in Rechnungen an Endverbraucher
• Mehrere Minijobs gleichzeitig: Diese Spielregeln sind einzuhalten
• Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungssteuer fällt unter die 1.000 EUR-Grenze
• Keine Sonderausgaben: Vom Krankengeld einbehaltene Rentenversicherungsbeiträge
• Verzugszinsen
• Steuern und Beiträge Sozialversicherung