Branchen-Mindestlöhne ab 01.01.2017 (Deutsche Rentenversicherung)
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Liste der in verschiedenen Branchen geltenden Mindestlöhne zusammengestellt.
Hintergrund Ab dem 01.01.2017 ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € je Zeitstunde auf 8,84 € gestiegen. In bestimmten Fällen ergeben sich nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz allerdings andere Branchenmindestlöhne.
Einige davon hat die Deutsche Rentenversicherung in einer Liste zusammenstellt (Stand 13.01.2017):
Branche | Mindestlohn in € | |
West | Ost | |
Abfallwirtschaft | 9,10 | 9,10 |
Aus- und Weiterbildung | 14,60 | 14,60 |
Baugewerbe (Lohngruppe 1) | 11,30 | 11,30 |
Dachdeckerhandwerk | 12,25 | 12,25 |
Elektrohandwerk | 10,65 | 10,40 |
Fleischwirtschaft | 8,75 | 8,75 |
Gebäudereiniger (Lohngruppe 1) | 10,00 | 9,05 |
Gerüstbauerhandwerk | 10,70 | 10,70 |
Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau | 8,60 | 8,60 |
Maler und Lackierer (Lohngruppe 1) | 10,10 | 10,10 |
Pflege | 10,20 | 9,50 |
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk | 11,35 | 11,00 |
Textil- und Bekleidungsindustrie | 8,84 | 8,84 |
Wäscherei | 8,75 | 8,75 |
Quelle: „summa summarum“, Ausgabe 01/2017
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