Branchen-Mindestlöhne ab 01.01.2017 (Deutsche Rentenversicherung)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine Liste der in verschiedenen Branchen geltenden Mindestlöhne zusammengestellt.

Hintergrund Ab dem 01.01.2017 ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € je Zeitstunde auf 8,84 € gestiegen. In bestimmten Fällen ergeben sich nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz allerdings andere Branchenmindestlöhne.

Einige davon hat die Deutsche Rentenversicherung in einer Liste zusammenstellt (Stand 13.01.2017): 

Branche Mindestlohn   in €
  West Ost
Abfallwirtschaft 9,10 9,10
Aus-   und Weiterbildung 14,60 14,60
Baugewerbe   (Lohngruppe 1) 11,30 11,30
Dachdeckerhandwerk 12,25 12,25
Elektrohandwerk 10,65 10,40
Fleischwirtschaft 8,75 8,75
Gebäudereiniger   (Lohngruppe 1) 10,00 9,05
Gerüstbauerhandwerk 10,70 10,70
Land-,   Forstwirtschaft und Gartenbau 8,60 8,60
Maler   und Lackierer (Lohngruppe 1) 10,10 10,10
Pflege 10,20 9,50
Steinmetz-   und Steinbildhauerhandwerk 11,35 11,00
Textil-   und Bekleidungsindustrie 8,84 8,84
Wäscherei 8,75 8,75

Quelle: „summa summarum“, Ausgabe 01/2017


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